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Schlüssel

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Voraussetzungen/Anmeldung

Das Urheberrechtsgesetzt erlaubt grundsätzlich, Kopien auch elektronisch an Endnutzer:innen im Rahmen des Leihverkehrs auszuliefern. Der zwischen den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst einerseits sowie Bund und Ländern andererseits abgeschlossene Gesamtvertrag zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr vom Dezember 2018/ Januar 2019 sieht allerdings keine elektronische Direktlieferung von Kopien an Endnutzer:innen vor.

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Die Teilnahme für SWB-Bibliotheken ist ab dem 01.02.24 möglich. Anmeldungen zum 01.02.24 müssen bis 18.01.24 beim BSZ eingegangen sein.

Anmeldeformular

Praktische Umsetzung

Für jede Kopien-Bestellung, die die teilnehmende Bibliothek im Rahmen des Leihverkehrs per PDF erhält, wird in der Dienstoberfläche unterhalb der Bestellhistorie ein Link zu einem Kontaktformular angezeigt. Im Kontaktformular wird automatisch der Link zum PDF angezeigt. So kann die nehmende Bibliothek den Link per E-Mail an den Bestellenden weiterleiten, wobei dessen E-Mail manuell eingetragen werden muss. Dieses Verfahren entspricht technisch dem, das während der Ausnahmeregelungen in der Corana-Pandemie angewandt wurde.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt halbjährlich zwischen der teilnehmenden Bibliothek und der VG Wort, wobei die abrechnungsrelevanten Zahlen vom BSZ erhoben und vom KOBV an die VG Wort weitergeleitet werden.

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