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Gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften haben die Bibliotheksverbünde nun ein Verfahren beschrieben, mit dem es Bibliotheken ermöglicht wird, die an sie im Rahmen des Leihverkehrs gelieferten Kopien an ihre Endnutzer:innen elektronisch weiterzuleiten. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Nehmende Bibliotheken, die an dem Verfahren teilnehmen wollen, senden diese Anmeldung unterschrieben ans Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Die Anmeldung kann mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Anmeldungen bitte per E-Mail an support@fernleihe.de.
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Für jede Kopien-Bestellung, die die teilnehmende Bibliothek im Rahmen des Leihverkehrs per PDF erhält, wird in der Dienstoberfläche unterhalb der Bestellhistorie ein Link zu einem Kontaktformular angezeigt. Im Kontaktformular wird automatisch der Link zum PDF angezeigt. So kann die nehmende Bibliothek den Link per E-Mail an den Bestellenden weiterleiten, wobei dessen E-Mail manuell eingetragen werden muss. Dieses Verfahren entspricht technisch dem, das während der Ausnahmeregelungen in der CoranaCorona-Pandemie angewandt wurde. Eine kommerzielle Nutzung und eine Weitergabe an Dritte durch den Bestellenden sind nicht erlaubt.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich zwischen der teilnehmenden Bibliothek und der VG Wort, wobei die abrechnungsrelevanten Zahlen vom BSZ erhoben und vom KOBV an die VG Wort weitergeleitet werden.
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Abrechnungsrelevant sind alle Kopien, die im Rahmen des Leihverkehrs digital an die nehmende Bibliothek übermittelt werden.
An den Rahmenbedingungen des deutschen Leihverkehrs ändert sich nichts, es gilt die Leihverkehrsordnung. Es erfolgt also weiterhin die Verrechnung zwischen der gebenden und der nehmenden Bibliothek (§19 LVO).