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titleLöst diese neue Möglichkeit die bisherige Kopienfernleihe ab?

Nein, die Kopienfernleihe, bei der den Endnutzern Papierkopien in der Bibliothek bereitgestellt werden, bleibt weiter zu den bisherigen Bedingungen des Gesamtvertrags vom Dezember 2018/Januar 2019  bestehen.

Der neue Service ist eine zusätzliche Möglichkeit, für die sich nehmende Bibliotheken entscheiden können. Es ist rechtlich eine Direktlieferung der nehmenden Bibliothek an ihre Nutzenden, die mit der VG Wort nach dem entsprechenden Tarif abgerechnet wird. Wenn eine nehmende Bibliothek sich nicht dafür entscheidet und sich nicht ausdrücklich für diese Option anmeldet, bleibt es für sie bei der bisherigen Kopienfernleihe.

Hinweis: Aus abrechnungstechnischen Gründen kann eine Bibliothek nicht parallel zeitgleich beide Services anbieten, sondern muss sich für einen Zeitraum für jeweils eine Form entscheiden – also entweder Kopienfernleihe oder elektronische Direktlieferung.  

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titleWann hat die Anmeldung zu erfolgen?

Die Anmeldung zur Teilnahme muss mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Das bedeutet: Für eine Teilnahme bereits zum 1.2.2024 muss die Anmeldung bis spätestens 18.01.2023 erfolgen! Für eine Teilnahme zum 01.03.2024 muss die Anmeldung bis spätestens 16.02.2024 erfolgen.

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