Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Die Abrechnung mit der VG Wort erfolgt halbjährlich. Dafür werden vom BSZ die Lieferdaten für die Abrechnung über den KOBV an die VG Wort übermittelt. Die VG Wort erstellt auf dieser Basis dann individuell für jede teilnehmende Bibliothek eine Rechnung, welche sie der Bibliothek direkt zukommen lässt. Abrechnungsrelevant sind alle Kopien, die im Rahmen des Leihverkehrs elektronisch an die teilnehmende Bibliothek übermittelt werden.


 

Teilnehmende Bibliotheken 

FAQ 

UI Expand
titleLöst diese neue Möglichkeit die bisherige Kopienfernleihe ab?

Nein, die Kopienfernleihe, bei der den Endnutzern Papierkopien in der Bibliothek bereitgestellt werden, bleibt weiter zu den bisherigen Bedingungen des Gesamtvertrags vom Dezember 2018/Januar 2019  bestehen.

Der neue Service ist eine zusätzliche Möglichkeit, für die sich nehmende Bibliotheken entscheiden können. Es ist rechtlich eine Direktlieferung der nehmenden Bibliothek an ihre Nutzenden, die mit der VG Wort nach dem entsprechenden Tarif abgerechnet wird. Wenn eine nehmende Bibliothek sich nicht dafür entscheidet und sich nicht ausdrücklich für diese Option anmeldet, bleibt es für sie bei der bisherigen Kopienfernleihe. 

Aus technischen Gründen kann eine Bibliothek allerdings nicht parallel zeitgleich beide Services für ihre Nutzer:innen anbieten, sondern muss sich für einen Zeitraum für jeweils eine Form entscheiden – also entweder Kopienfernleihe oder elektronische Direktlieferung.

...

UI Expand
titleWie funktioniert der neue Service technisch?

Für jede Kopien-Bestellung, die die teilnehmende Bibliothek im Rahmen des Leihverkehrs per PDF erhält, wird in der Dienstoberfläche des ZFL unterhalb der Bestellhistorie ein Link zu einem Kontaktformular angezeigt. Im Kontaktformular wird automatisch der Link zum PDF angezeigt. So kann die nehmende Bibliothek den Link per E-Mail an den Bestellenden weiterleiten, wobei dessen E-Mail manuell eingetragen werden muss. Dieses Verfahren entspricht technisch dem, das während der Ausnahmeregelungen in der Corona-Pandemie angewandt wurdeDas PDF kann 30 Tage lang abgerufen werden (ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch die gebende Bibliothek). Eine kommerzielle Nutzung und eine Weitergabe an Dritte durch den Bestellenden sind nicht erlaubt. 

Hier finden Sie eine kurze Anleitung. 

...