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Das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ verpflichtet die Verleger Baden-Württembergs zur Abgabe ihrer Publikationen an die Landesbibliotheken.

Dienstleistungen des BSZ
Zur technischen Unterstützung der Landesbibliotheken betreibt das BSZ ein System zur Ablieferung von E-Books und zur Langzeitarchivierung. Dies inkludiert Schutz- und Sicherheitsverfahren der abgelieferten Publikationen. 


Dienstleistungen der Landesbibliotheken
Für alle Fragen zur E-Pflicht wenden Sie sich gerne an die zuständige Landesbibliothek. Verlage nutzen zur Einlieferung digitaler Publikationen das automatisierte Abgabeverfahren via sftp-Server. Für Einzelautoren oder Kleinverlage steht ein Webformular zur Verfügung.

E-Pflicht einreichen

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