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Voraussetzungen/Anmeldung
Das Urheberrechtsgesetzt erlaubt grundsätzlich, Kopien auch elektronisch an Endnutzer:innen im Rahmen des Leihverkehrs auszuliefern. Der zwischen den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst einerseits sowie Bund und Ländern andererseits abgeschlossene Gesamtvertrag zum Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr vom Dezember 2018/ Januar 2019 sieht allerdings keine elektronische Direktlieferung von Kopien an Endnutzer:innen vor.
Gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften haben die Bibliotheksverbünde nun ein Verfahren beschrieben, mit dem es Bibliotheken ermöglicht wird, die an sie im Rahmen des Leihverkehrs gelieferten Kopien an ihre Endnutzer:innen elektronisch weiterzuleiten. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Nehmende Bibliotheken, die an dem Verfahren teilnehmen wollen, senden diese Anmeldung unterschrieben ans Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Die Anmeldung kann mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Anmeldungen bitte per E-Mail an support@fernleihe.de. Auch eine Abmeldung vom Verfahren ist monatlich möglich und erfolgt mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zum 1. eines Monats.
Die Teilnahme für SWB-Bibliotheken ist ab dem 01.02.24 möglich. Anmeldungen zum 01.02.24 müssen bis 18.01.24 beim BSZ eingegangen sein.
Bibliotheken, die an diesem Verfahren nicht teilnehmen wollen, müssen nichts weiter tun. Das klassische Modell gem. dem Gesamtvertrag „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ bleibt bestehen
Praktische Umsetzung
Für jede Kopien-Bestellung, die die teilnehmende Bibliothek im Rahmen des Leihverkehrs per PDF erhält, wird in der Dienstoberfläche unterhalb der Bestellhistorie ein Link zu einem Kontaktformular angezeigt. Im Kontaktformular wird automatisch der Link zum PDF angezeigt. So kann die nehmende Bibliothek den Link per E-Mail an den Bestellenden weiterleiten, wobei dessen E-Mail manuell eingetragen werden muss. Dieses Verfahren entspricht technisch dem, das während der Ausnahmeregelungen in der Corona-Pandemie angewandt wurde. Eine kommerzielle Nutzung und eine Weitergabe an Dritte durch den Bestellenden sind nicht erlaubt.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich zwischen der teilnehmenden Bibliothek und der VG Wort, wobei die abrechnungsrelevanten Zahlen vom BSZ erhoben und vom KOBV an die VG Wort weitergeleitet werden.
Die Höhe der für jede elektronische Direktlieferung zu leistenden Vergütung richtet sich nach dem von den Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst aufgestelltem Tarif zur Regelung der Vergütung für den sog. „Kopiendirektversand“. Im Rahmen der Abrechnung wird für sämtliche Direktlieferungen die im Tarif für einen Kopienversand zu nicht kommerziellen Zwecken an die „Nutzergruppe 1“ festgelegte Vergütung angesetzt: EUR 3,27 netto (zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer).
Abrechnungsrelevant sind alle Kopien, die im Rahmen des Leihverkehrs digital an die nehmende Bibliothek übermittelt werden.
An den Rahmenbedingungen des deutschen Leihverkehrs ändert sich nichts, es gilt die Leihverkehrsordnung. Es erfolgt also weiterhin die Verrechnung zwischen der gebenden und der nehmenden Bibliothek (§19 LVO).